Niedersächsisches Hundegesetz schreibt auch Sachkundeprüfungen vor
Hannover, 19.06.2013 - Hundehalter sollten sich den 1. Juli 2013 vormerken. Von diesem Datum an schreibt das Niedersächsische Hundegesetz die Anmeldung im Zentralen Register und die Pflicht zum Nachweis der Sachkunde verbindlich vor. Alle Neuhundehalter, die sich nach Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen außerdem eine Sachkundeprüfung ablegen, informiert das Landwirtschaftsministerium in Hannover. Die Prüfungen können ab 1. Juli abgelegt werden.