Gericht bestätigt Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in IHKs
Lüneburg, 03.08.2017 - Die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern und die daran gebundene Beitragspflicht sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht jetzt in einem Beschluss bekräftigt. Die Richter des Ersten Senats haben damit die Verfassungsbeschwerden von zwei IHK-Mitgliedern zurückgewiesen. "Mit diesem Beschluss stärkt das Bundesverfassungsgericht erneut die Selbstverwaltung in Deutschland. Wir freuen uns auch darüber, dass das Gericht die demokratische Legitimation der IHKs hervorgehoben hat. Das ist Ansporn für unsere Arbeit in der Vollversammlung", sagt Olaf Kahle, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg.











