Gewerkschaft NGG: Extra-Zahlung ist tariflich vereinbart
Lüneburg, 12.07.2017 - Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Landkreis Lüneburg, sich von ihrem Chef nicht um die Extra-Zahlung bringen zu lassen. Zwar gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, erklärt Geschäftsführer Steffen Lübbert, „aber im Hotel- und Gastgewerbe oder der Lebensmittelindustrie hat die Gewerkschaft die Sonderzahlung nach einjähriger Betriebszugehörigkeit durch Tarifverträge fest geregelt."












