Viele Beschäftigte befürchten Jobverlust bei Quarantäne-Pflicht
Lüneburg, 22.04.2021 - Die Anordnung einer Quarantäne stellt für die betroffenen berufstätigen Personen keinen Kündigungsgrund dar. Darauf weist jetzt die Kreisverwaltung hin. Als Grund werden Verunsicherungen von Arbeitnehmern genannt, die sich Sorge um ihren Job machten, wenn sie wegen einer angeordneten Quarantäne zu Hause bleiben müssen.
















