Schwerbehinderte haben Anspruch auf Arbeitsplatz
Lüneburg, 09.02.2015 - Zahlreiche Betriebe erhalten seit dem Jahreswechsel Post von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Nürnberg. Grund ist die jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist dabei abhängig von der Beschäftigungsquote.












