Oberverwaltungsgericht beendet Gericht-Hick-Hack
Lüneburg, 22.04.2023 - Die Nutzung der A39 für die für morgen geplante Fahrrad-Demo ist nun doch nicht zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Nachmittag. Das Gericht hob damit die gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg auf und setzte zugleich einen Schlussstrich unter die seit Wochen dauernde gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Demo-Veranstalter und Stadt Lüneburg.














