Oberverwaltunggericht weist Antrag eines Fahrlehrers ab
Lüneburg, 03.02.2021 - Wer in diesen Tagen seinen Führerschein machen will, darf sich entspannt zurücklegen. Nach einem heutigen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg ist der praktische Fahrunterricht weiterhin erlaubt. Das Gericht wendet sich damit gegen den Antrag eines Fahrlehrers, der im Landkreis Gifhorn mehrere Fahrschulen betreibt und die Aufhebung des in der Corona-Verordnung festgelegten Unterricht-Verbots gefordert hatte.






