OVG setzt Prostitutionsverbot außer Vollzug
Lüneburg, 08.06.2021 - In Niedersachsens Bordellen, Love-Mobiles und artverwandten Etablissements mit körpernahen Dienstleistungen dürfen ab sofort wieder Wünsche, Träume und Nöte der besonderen Art behandelt werden. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, das entsprechende Corona-Prostitutionsverbote des Landes heute vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.
















