Erneute Schlappe für Landesregierung – OVG setzt auch Verbot von Außer-Haus-Verkauf außer Vollzug
Lüneburg, 29.10.2020 - Die vom Land Niedersachsen verhängte Sperrzeit für Gastronomiebetriebe von 23 bis 6 Uhr in Kommunen mit einem Inzidenzwert von 35 und mehr und das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs bei einem Inzidenzwert von 50 und mehr sind nicht zulässig. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und setzte damit die Niedersächsische Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug.














