Gerichtsurteil: Airlines müssen Flugpreis unter Umständen erstatten
Celle, 04.11.2022 - Fluggäste kennen das zur Genüge: Man ist gelandet, aber das Gepäck ist nicht mitgekommen. Das kann für Fluggesellschaften teuer werden, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervorgeht. Danach muss ein Flugunternehmen, das damit rechnen muss, Passagiergepäck nur mit einer erheblichen Verzögerung an den Zielort transportieren zu können, die Passagiere vor der Buchung darauf hinweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, hat es die dem Passagier entstandenen Schäden zu ersetzen.







