Stadt will Klausel in Planfeststellungsverfahren für A39 für verbesserten Lärmschutz nutzen
Lüneburg, 20.05.2016 - Wird die Lüneburger Ostumgehung möglicherweise schon bald zur Schleichumgehung? Das von der Stadt seit Jahren gewünschte Tempolimit von 80 km/h könnte vielleicht schon bald Realität werden, wenn eine Klausel im Planfeststellungsverfahren zur geplanten Autobahnerweiterung der A39 greift. Danach ist eine erneute Überprüfung der festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, falls mit dem Bau der A39 nicht bis zum 30. Juni 2015 begonnen wird, was bekanntlich nicht geschehen ist. Ob es aber nun zum Tempolimit kommt oder andere Lärmschutzmaßnahmen greifen sollen, ist offen.