Entscheid des Oberverwaltungsgerichts soll vorzeitigen Abriss verhindern – Stadt sieht sich bestätigt
Hannover/Lüneburg, 13.10.2015 - Das Gerangel um die Zukunft des ehemaligen Kinder- und Jugenheims in Wilschenbruch ist in die nächste Phase getreten. Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage auf Antrag der Stadt Lüneburg dem Eigentümer des Grundstücks im Lüneburger Stadtteil Wilschenbruch vorläufig untersagt, mit den Vorarbeiten für den Abriss des auf dem Grundstück befindlichen ehemaligen Kinder- und Jugendheimes zu beginnen und dieses Gebäude abzureißen.